Legal Mentions

Europcar Österreich, ARAC GmbH
Louise-Piëch-Straße 2
5020 Salzburg
Österreich/Austria 

T +43-1-866 16
F +43-1-866 16 1699
M service@europcar.at

Firmenbuch: FN 51.993k
Gerichtsstand: LG Salzburg
UID-Nr.: ATU 367 66 406
Unternehmensgegenstand: Vermieten von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers
GISA-Zahl als Vermieter von Kraftfahrzeugen ohne Beistellung eines Lenkers: 24202619
Kammerzugehörigkeit: Wirtschaftskammer Wien
Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation: Beförderungsgewerbe mit Personenkraftwagen
Anwendbare Rechtsvorschriften inkl. Zugang dazu:  Gewerbeordnung, abrufbar unter www.ris.bka.gv.at
Zuständige Gewerbebehörde: Magistrat der Stadt Wien
Unternehmensführung: Geschäftsführung Roland Leitner, Mag. Martin Mostbauer

Ein Unternehmen der Porsche Holding Salzburg

 

Compliance / Hinweisgebersystem

 

Europcar Österreich ist eine 100% Tochter der Porsche Bank und somit auch eine Tochter der Porsche Holding Salzburg. Europcar Österreich, ARAC GmbH, unterliegt daher den Compliance Richtlinien der Porsche Holding.

 

Verhaltensgrundsätze

Hier können Sie die Verhaltensgrundsätze einsehen.

 

Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, interner Regeln, der Prinzipen unserer Verhaltensgrundsätze sowie des Code of Conduct für Geschäftspartner hat bei Porsche Holding Salzburg oberste Priorität. Der Erfolg unseres Unternehmens basiert auf Integrität und Compliance. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Beschäftigten oder denen unserer Zulieferer zu erfahren und dieses zu unterbinden. Deshalb haben wir das Zentrale Aufklärungs-Office beauftragt, ein unabhängiges, unparteiisches und vertrauliches Hinweisgebersystem für uns zu betreiben.

Eine wichtige Säule unseres Hinweisgebersystems ist der Grundsatz des fairen Verfahrens. Es garantiert den größtmöglichen Schutz für Hinweisgeber*innen, Betroffene und Beschäftigte, die an der Aufklärung des gemeldeten Fehlverhaltens mitwirken.

Dazu gehört auch, dass wir Möglichkeiten zur anonymen Meldung und Kommunikation anbieten. Wir versichern keine Maßnahmen zu ergreifen, um anonyme Hinweisgeber*innen zu identifizieren, die unser Hinweisgebersystem nicht missbrauchen. Benachteiligungen von Hinweisgeber*innen und allen Personen, die zu Untersuchungen bei Porsche Holding Salzburg beitragen, werden nicht toleriert. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis der Verstoß nachgewiesen ist. Die Untersuchungen werden mit äußerster Vertraulichkeit durchgeführt. Die Informationen werden in einem fairen, schnellen und geschützten Verfahren verarbeitet.

 
 

Wie bearbeiten wir Ihren Hinweis?

Qualifizierte und erfahrenen Mitarbeitende des Zentralen Aufklärungs-Offices prüfen alle Meldungen auf potenzielle Schwere Regelverstöße durch Beschäftigte des Volkswagen Konzerns gründlich und gehen ihnen systematisch nach. Zunächst erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Anschließend bewertet das Aufklärungs-Office Ihren Hinweis. Dies beinhaltet die Beschaffung von Informationen insbesondere vom Hinweisgeber. Nur wenn sich daraus ein Anfangsverdacht auf einen potenziellen Schweren Regelverstoß ergibt, wird eine geeignete Untersuchungseinheit mit der Untersuchung des Falls beauftragt. Nach deren Abschluss bewertet das Aufklärungs-Office die Ergebnisse und spricht im Fall eines festgestellten Fehlverhaltens eine geeignete Sanktionierungs-Empfehlung aus. Informationen über den Bearbeitungsstatus* Ihres Hinweises sowie über das Ergebnis einer möglichen Untersuchung werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt.

Potenzielle Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner, einschließlich schwerwiegender Risiken und Menschenrechts- und Umweltverletzungen durch direkte und indirekte Lieferanten, können ebenfalls an das Zentralen Aufklärungs-Office gemeldet werden. Das gilt ebenso für sonstige Meldungen, die sofortige Maßnahmen durch das Unternehmen erfordern. Das Aufklärungs-Office informiert die zuständigen Stellen, die den Sachverhalt entsprechend bearbeiten. Dazu gehören insbesondere erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Verstößen und/oder Risiken.

* Die Bearbeitungszeit kann variieren und hängt u.a. vom Gegenstand des Hinweises ab.

Verfahrensordnung

Hier können Sie die Verfahrensordnung einsehen.

 

Eine Meldung an unser Hinweisgebersystem abgeben

Das Hinweisgebersystem bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen den Code of Conduct für Geschäftspartner in unserer Lieferkette zu melden, die eine schnelle Überprüfung und - falls notwendig - Reaktion unseres Unternehmens erfordern.

Dies berührt jedoch nicht das gesetzlich verankerte Recht, sich wie unten beschrieben an die zuständigen Behörden zu wenden.

24/7 Hotline

Sie können Meldungen rund um die Uhr über die folgende internationale gebührenfreie Telefonnummer abgeben:

+800 444 46300*.

Sollte Ihr lokaler Telefonanbieter den kostenfreien Service nicht unterstützen, können Sie zur Hinweisabgabe auch die folgende, gebührenpflichtige Telefonnummer nutzen:
+49 5361 946300.

*In einigen Ländern unterstützen nicht alle Telefonanbieter die kostenlose internationale Hotline.

 

Online-Meldekanal

Sie haben die Möglichkeit, über eine internetbasierte Kommunikationsplattform in unterschiedlichen Sprachen mit dem Aufklärungs-Office in Kontakt zu treten. Das System ist vertraulich und geschützt.

Sollte Ihre bevorzugte Sprache nicht aufgelistet sein, ist eine Meldung auch in jeder anderen Sprache möglich. Zudem können Sie das Aufklärungs-Office ebenso in allen Sprachen per E-Mail oder Post kontaktieren.

 

Ombudsleute

Porsche Holding Salzburg hat externe Rechtsanwälte (Ombudsleute) bestellt, die zum Hinweisgebersystem beraten oder sicherstellen, dass Meldungen von Hinweisgeber*innen - auf Wunsch auch anonym - an das Aufklärungs-Office weitergeleitet werden.

Wenn Sie mit den Ombudsleuten in Kontakt treten möchten, finden Sie alle notwendigen Informationen unter dem folgenden Link: https://ombudsleute-der-volkswagen-ag.de/

E-Mail

Sie erreichen das Aufklärungs-Office von Porsche Holding Salzburg per E-Mail über die folgende Adresse: io@volkswagen.de

Zentrales Aufklärungs-Office

Postanschrift:

 

Volkswagen AG, Zentrales Aufklärungs-Office
Postfach 1717
Berliner Ring 2
38436 Wolfsburg
Deutschland
 

Persönlich:

Bitte vereinbaren Sie Termine vorab über io@volkswagen.de

 

Haben Sie weitere Fragen oder benötigen einen lokalen Ansprechpartner?

Fragen oder Verbesserungsvorschläge hinsichtlich des Hinweisgebersystems können Sie ebenfalls an das zuständige Aufklärungs-Office richten.

Darüber hinaus können Sie sich bei allen Angelegenheiten rund um das Hinweisgebersystem gern an die Compliance-Abteilung per E-Mail unter hinweis@porsche.co.at wenden. 

 

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