Barrierefreiheit

Barrierefreiheits­erklärung

Datum der letzten Aktualisierung: 7. November 2025
Europcar setzt sich dafür ein, seine Website für alle Nutzer zugänglich zu machen – in Übereinstimmung mit dem französischen Gesetz Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005 über gleiche Rechte und Chancen, Teilhabe und Bürgerrechte von Menschen mit Behinderungen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.europcar.at.

Konformitätsstatus

Die Website https://www.europcar.com ist nicht konform mit dem „Référentiel Général d’Amélioration de l’Accessibilité“ (RGAA 4.1), aufgrund von bei einem im September 2025 durchgeführten Vor-Audit festgestellten Nichtkonformitäten.
Die Website erreichte eine Gesamt-Konformitätsrate von 35,4 %.
Die Bewertung erfolgte gemäß Artikel 47 des Gesetzes Nr. 2005-102 vom 11. Februar 2005.

Ansatz zur Barrierefreiheit

Europcar verfolgt einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess, um die digitale Barrierefreiheit zu stärken und allen Nutzern – einschließlich Menschen mit Behinderungen – ein inklusives, reibungsloses und gerechtes Nutzungserlebnis zu ermöglichen. Seit mehreren Monaten arbeiten Design-, Produkt- und Entwicklungsteams gemeinsam daran, Barrierefreiheitsprinzipien fest in den Gestaltungs- und Veröffentlichungsprozess zu integrieren.
Bereits umgesetzte Maßnahmen:
  • Erstellung und interne Bereitstellung von Dokumentationen zu Best Practices in Design und Entwicklung.
  • Bereitstellung von Test- und Simulationswerkzeugen zur Barrierefreiheit (Screenreader, Farbfehlsichtigkeits-Simulatoren, Tastaturnavigation usw.).
  • Laufende Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit für Mitarbeitende.
  • Systematische Integration der WCAG-2.1-Empfehlungen des W3C in Design- und Prüfprozesse.
Im Mai 2025 hat Europcar das auf Barrierefreiheit spezialisierte Unternehmen Ideance beauftragt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit:
  • Durchführung eines Vor-Audits im September 2025 auf drei zentralen Seiten der Website.
  • Nutzung der Vor-Audit-Ergebnisse als Grundlage für einen priorisierten Maßnahmenplan.
  • Planung eines vollständigen Barrierefreiheits-Audits zur Bewertung der Fortschritte und zur Verbesserung der RGAA-Konformität.
Europcars Ziel ist es, Barrierefreiheit langfristig zu einem Grundpfeiler seiner digitalen Qualitätsstrategie zu machen, sodass jede neue Version oder Funktion unter dem Aspekt der Inklusion bewertet wird.

Barrierefreiheits-Audit

Ein Vor-Audit wurde im September 2025 von Ideance (23 rue des Sources, 76160 Saint-Léger-du-Bourg-Denis, Frankreich) durchgeführt.

Geprüfte Seiten

Das Audit bezog sich auf drei repräsentative Seiten des Buchungsprozesses:
  • Startseite
  • Fahrzeug buchen: Fahrzeugauswahl (Schritt 2/4)
  • Fahrzeug buchen: Zusammenfassung (Schritt 4/4)

Verwendete Werkzeuge

  • Colour Contrast Analyser
  • Contrast Finder
  • Firefox Developer Tools
  • Web Developer (Firefox-Erweiterung)
  • HeadingsMap

Technologien & Testumgebungen

  • Windows 11: Firefox 142.0.1 + NVDA 2025.2 / JAWS 2025
  • Android 15: Chrome 140.0.7339.51 + TalkBack 16.0

Inhalte, die nicht den Barrierefreiheitsanforderungen unterliegen

Gemäß Artikel 3 des Dekrets Nr. 2019-768 vom 24. Juli 2019 sind bestimmte Inhalte von Drittanbietern von den Barrierefreiheitspflichten ausgenommen, darunter:
  • Google Maps (interaktive Karte im <div class="map-viewer>-Element)
  • Getfeedback (Nutzer-Testimonials)
  • Intercom (Chat- und Assistenz-Tool)
Die folgenden Komponenten wurden nicht geprüft:
  • eingeloggte Versionen einzelner Komponenten
  • Drittanbieter-Komponenten von Didomi

Ergebnisse des Vor-Audits (September 2025)

Konforme Kriterien

Folgende Kriterien wurden gemäß RGAA 4.1 als konform eingestuft:
  • Frames (2.1): Alle Frames verfügen über einen Titel.
  • Layouttabellen (5.8): Layouttabellen verwenden keine Datentabellen-Elemente.
  • Links (6.2): Jeder Link verfügt über einen zugänglichen Namen.
  • Skripte (7.2): Skripte mit Alternativen verfügen über geeignete Alternativen.
  • Obligatorische Elemente (8.1–8.5, 8.8): Jede Seite definiert einen Doctype, eine Standardsprache und einen relevanten Titel; Sprachwechsel sind korrekt angegeben.
  • Informationsdarstellung (10.1, 10.6, 10.8, 10.10): Stylesheets werden korrekt genutzt; nicht explizite Links sind sichtbar; versteckte Inhalte werden von Assistenztechnologien ignoriert; Informationen werden nicht ausschließlich über Form oder Größe vermittelt.
  • Formulare (11.3, 11.12): Wiederkehrende Bezeichnungen sind konsistent; Formulare mit rechtlicher oder finanzieller Bedeutung ermöglichen Überprüfung/Korrektur.
  • Navigation (12.1, 12.2, 12.4, 12.11): Die Website bietet mehrere konsistente Navigationssysteme, die per Tastatur zugänglich sind.
  • Konsultation (13.2, 13.9, 13.11): Keine neuen Fenster ohne Nutzeraktion; Inhalte passen sich der Bildschirmorientierung an; Touch-Aktionen können rückgängig gemacht werden.

Teilweise konforme Kriterien

  • Obligatorische Elemente (8.6): Seitentitel sind nicht immer relevant.
  • Informationsdarstellung (10.2, 10.3, 10.5): Inhalte verlieren teils an Lesbarkeit ohne CSS; Farbkontraste können unzureichend sein.
  • Formulare (11.4, 11.9): Beschriftungen sind nicht immer korrekt positioniert; Buttons sind teilweise unklar.
  • Navigation (12.9): Einige Tastaturfallen bestehen fort.
  • Konsultation (13.10): Bestimmte Funktionen erfordern komplexe Gesten.

Nicht konforme Kriterien

Wesentliche Nichtkonformitäten:
  • Bilder (1.1–1.3): Fehlende oder unzureichende Alternativtexte.
  • Farben (3.1–3.3): Unzureichende Kontraste; übermäßige Nutzung von Farbe zur Informationsvermittlung.
  • Struktur (9.1–9.3): Unkonsistente Überschriftenhierarchie, strukturelle Mängel, Listenfehler.
  • Darstellung (10.3–10.13): Lesbarkeitsverlust ohne CSS; unzureichende Fokus-Sichtbarkeit; Probleme bei Textskalierung und -abständen.
  • Formulare (11.1–11.13): Fehlende Beschriftungen, fehlende Gruppierungen, unvollständiges Fehlermanagement, mangelnde Autofill-Unterstützung.
  • Navigation (12.3, 12.6–12.8): Fehlende Skip-Links, inkonsistente Tab-Reihenfolge, eingeschränkte Sitemap-Zugänglichkeit.
  • Skripte (7.1, 7.3–7.5): Teilweise inkompatibel mit Assistenztechnologien; fehlende Hinweise vor Kontextänderungen.

Geplante Maßnahmen

Auf Grundlage des Vor-Audits wird Europcar folgende Maßnahmen umsetzen:
  • Detaillierter Maßnahmen- und Verbesserungsplan
  • Durchführung eines vollständigen Barrierefreiheits-Audits
  • Spezialisierte Schulungen für Design-, Entwicklungs- und Content-Teams
  • Regelmäßiges Monitoring der Barrierefreiheit im Rahmen der Website-Updates

Gültigkeit der Erklärung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit ist gültig ab dem 7. November 2025. Sie wird aktualisiert:
  • bei wesentlichen Änderungen der Website oder
  • spätestens bis November 2028, gemäß den gesetzlichen Vorgaben.

Rückmeldungen und Kontakt

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Zugriff auf Inhalte oder Dienste haben, kontaktieren Sie uns bitte:
📧 E-Mail: webmaster@europcar.com
Europcar verpflichtet sich, jede barrierefreiheitsbezogene Anfrage zeitnah zu prüfen und zu beantworten. Ihr Feedback ist wertvoll und hilft uns, die Zugänglichkeit unserer Website kontinuierlich zu verbessern.